AGB

Allgemeine Verkaufsbedingungen der EA Elektroarmaturen AG

1. Geltung
Für alle unsere Angebote und Lieferungen gelten die nachgenannten Bedingungen, sofern nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

    2. Umfang der Lieferung
    Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Bei Sonderanfertigungen und Gussprodukten sind Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% der bestellten Stückzahl zulässig

    3. Technische Angaben und Unterlagen
    Technische Unterlagen wie Zeichnungen, Beschreibungen, Abbildungen sowie Mass-, Eigenschafts- oder Gewichtsangaben dienen Informationszwecken und beinhalten keine Gewährleistungszusagen. Wo es im Sinne des technischen Fortschrittes angezeigt erscheint, behält sich die EA Elektroarmaturen AG entsprechende Änderungen vor.

    4. Schutzrechte
    Sämtliche Immaterialgüterrechte (an Zeichnungen, Projekten, Erfindungen etc.) stehen der Verkäufer/In zu. Jegliche Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung der Verkäufer/In ist verboten. Bei Verletzung dieses Verbots kann eine Konventionalstrafe gefordert werden.

    5. Modelle und Formeinrichtungen
    Modelle und Formeinrichtungen usw., die unter Kostenbeteiligung des Bestellers hergestellt werden, bleiben Eigentum der EA Elektroarmaturen AG.

    6. Preise
    Die Preise verstehen sich, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, netto ab Werk, inkl. Standardverpackung. Sämtliche Nebenkosten wie z.B. für Fracht, Versicherung, Ausfuhr-, Durchfuhr-, Einfuhr oder andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zu Lasten des Bestellers. Ebenso hat der Besteller alle Arten von Steuern, Abgaben, Gebühren und Zölle zu tragen.
    Sind die Kosten für Verpackung, Fracht, Versicherung, Abgaben und andere Nebenkosten in ihren Angebots- oder Lieferpreisen eingeschlossen, oder im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gesondert ausgewiesen, behält sich die EA Elektroarmaturen AG vor, die Ansätze bei Änderung der Tarife entsprechend anzupassen.

    7. Zahlungen
    Unsere Rechnungen sind zahlbar: 30 Tage nach Rechnungsdatum netto ohne Skonto.

    8. Eigentumsvorbehalt
    Die Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag Eigentum der EA Elektroarmaturen AG.

    9. Lieferung
    Die Lieferfrist beginnt, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, sämtliche behördlichen Formalitäten wie Einfuhr- und Zahlungsbewilligungen eingeholt sowie die wesentlichen technischen Punkte bereinigt worden sind.
    Sie gilt als eingeholt, wenn bei ihrem Ablauf die Lieferung zum Versand bereitgestellt ist. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert:
    a) wenn die EA Elektroarmaturen AG Angaben, die für die Ausführung der Bestellung benötigt werden, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht.
    b) bei höherer Gewalt.
    c) wenn der Besteller mit der von ihm auszuführenden Arbeit im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen im Verzug ist, insbesondere, wenn er die Zahlungsbedingungen nicht einhält.
    Teillieferungen sind zulässig. Für Teillieferungen kann die EA Elektroarmaturen AG Teilrechnungen ausstellen.

    10. Verpackung
    Wird die Ware über die Standardverpackung hinauszusätzlich verpackt, wird die betreffende Verpackung besonders berechnet und nicht zurückgenommen.

    11. Gefahrenübergang
    Gemäss Incoterms 2020

    12. Retouren
    Bei Retouren aus Gründen, für die nicht die Verkäufer/In einzustehen hat, erfolgt ein Abzug auf die Gutschrift von 20% des Brutto-Gutschriften Betrags, mindestens jedoch CHF 100.- pro Retoursendung. Es werden nur Lagerartikel in einwandfreiem Zustand zurückgenommen. Allfällige Transportkosten werden separat in Rechnung gestellt.

    13. Transport und Versicherung
    Der Versand erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Kosten des Bestellers.
    Bei Beschädigung oder Verlust der Ware auf dem Transport hat der Besteller auf den Empfangsdokumenten einen entsprechenden Vorbehalt anzubringen und beim Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.
    Hat die Sendung nicht ohne weiteres feststellbare Transportschäden, hat die Meldung spätestens innerhalb acht Tagen nach Empfang der Ware an den Beförderer zu erfolgen.

    14. Prüfung und Abnahme der Lieferung
    Die Waren werden von der EA Elektroarmaturen AG während der Fabrikation im üblichen Rahmengeprüft. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen, sind diese schriftlich zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen.
    Der Besteller hat die Lieferung innert angemessener Frist zu prüfen und der EA Elektroarmaturen AG etwaige Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb der vereinbarten Gewährleistungsfrist schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, gilt die Lieferung als genehmigt.

    15. Gewährleistung
    Die EA Elektroarmaturen AG verpflichtet sich, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers hin alle Teile ihrer Lieferung, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion, mangelhafter Ausführung oder falscher Betriebs- oder Montageanleitungen schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach ihrer Wahl unentgeltlich nachzubessern oder zu ersetzen.
    Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Lagerung und Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässige Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, unsachgemässer Eingriffe des Bestellers oder Dritter, Verwendung von Nicht-Originalteilen sowie infolge anderer Gründe, die die EA Elektroarmaturen AG nicht zu vertreten hat.
    Gewährleistungs- und Haftungsansprüche verjähren 12 Monate ab Erhalt der Lieferung durch den Endverbraucher, spätestens jedoch 18 Monate nach Abgang der Lieferung bei der EA Elektroarmaturen AG.

    16. Haftung (Ausschluss von Schadenersatz)
    Über die vorstehenden Gewährleistungsansprüche hinausgehende Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art, insbesondere eine Haftung für Folgeschäden, d.h. für Schäden an anderen Rechtsgütern des Bestellers, aus entgangenem Gewinn usw. sind – gleich aus welchem Rechtsgrund (unerlaubte Handlung, Produzentenhaftung, falsche Beratung, positive Vertragsverletzung, Verschulden beim Vertragsabschluss) – ausgeschlossen, soweit die EA Elektroarmaturen AG nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder soweit die EA Elektroarmaturen AG dafür nicht wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft der Ware einzustehen hat.

    17. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Schaffhausen.


    EA Elektroarmaturen AG, Ebnatstrasse 150, 8201 Schaffhausen, +41 (0)52 560 26 64, info@ea-sh.ch

    Stand: Oktober 2024